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Urteil revidiert – Kinderschänder gar nicht so schlimm? Drucken E-Mail
kinderschnder.jpgBereits im November vergangenen Jahres berichteten wir über ein vor dem Amtsgericht Delmenhorst gefälltes Schandurteil. Ein 62-jähriger - in bereits ähnlichen Fällen vorbestrafter Mann - wurde aufgrund eines sexuellen Missbrauchs und einer „Beleidigung" zu 13 Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt.

 

(weitere Informationen unter: http://www.jn-delmenhorst.de/index.php?option=com_content&task=view&id=35&Itemid=1 )

 Am vergangenen Montag hob die Berufungskammer des Landgerichts Oldenburg die Strafe auf. Neuer Beschluss: Die Strafe wird zu fünf Jahren Bewährung ausgesetzt. Bedingung: Der Straftäter darf sich in seiner Bewährungszeit keinen Kindern nähern, außer seiner Tochter, und muss sich neben einem Bewährungshelfer auch einer ambulanten Spezialtherapie unterstellen. Welch bahnenbrechende Erfolge das resozialisieren und therapieren von Kinderschändern in der Vergangenheit gehabt hat, ist bekannt.

 

  • Leipzig: Im Februar 2007 vergewaltigt und ermordet ein bereits mehrfach zu Haftstrafen verurteilter Kinderschänder ein neunjähriges Mädchen
  • Köln: Im Oktober 2007 vergewaltigt ein bereits 1998 zu sieben Jahren Haft verurteilter Kinderschänder und Mörder einen kleinen Jungen
  • Recklinghausen: Im Juli 2009 vergewaltigt ein bereits 2008 zu einer Bewährungsstrafe verurteilter Kinderschänder einen achtjährigen Jungen
  • Delmenhorst: Im Oktober 2010 vergewaltigt ein bereits mehrfach einschlägig vorbestrafter Kinderschänder ein kleines Mädchen und erdrosselt es später in der Graft. Der Täter behauptet, er könne nichts dagegen machen. Es seien die inneren Triebe, welche ihm einige Monate zuvor nicht zum Vorwurf gemacht wurden.


Bis auf die letzte Schilderung entsprechen die oben genannten Fälle der Wahrheit. Sie beweisen, dass Kinderschänder nicht zu therapieren und somit eine stetige Gefahr für die jüngsten unseres Volkes sind. Das letzt genannte Szenario kann bei weiteren Urteilen, wie dem jetzigen, schon bald bittere Realität werden.
Die vorsitzende Richterin Blohm wörtlich: „Wir machen ihnen keinen Vorwurf wegen ihrer pädophilen sexuellen Neigung." Wer so etwas von sich gibt, kann an der Sicherheit unserer Kinder wahrlich nicht interessiert sein. Zudem offenbart diese Aussage einiges über die krankhaften Auswüchse unserer Zeit. So verfahren BRD-Gerichte mit „Gesinnungsterroristen" und „Meinungsverbrechern" oftmals härter, als mit wahrlich Mensch gewordenen Kreaturen.

Nazi? Pädophil? - Wo ist denn da der Unterschied?

Demnach ist es mittlerweile auch schon üblich, Pädophile und „Nazis" gesellschaftlich auf eine Stufe zu stellen. Indirekt geschehen u. a. in der Sendung „Markus Lanz" im ZDF. Wohin diese Auswüchse noch führen mag man sich kaum vorstellen. Eine Gesellschaft die stirbt verharmlost jene, die noch tatkräftig dabei anpacken - und verurteilt jene, die dies zu verhindern suchen.
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Einzig und allein wir Nationalisten haben erkannt, dass es notwendiger denn je ist für Volk, Heimat und die Schwächsten unserer Art, die Kinder, zu kämpfen.

Helft uns dabei! Wer Hinweise über den Wohnort des hiesig verurteilten Kinderschänders hat, möge sie uns bitte zukommen lassen. Diese Information dient einzig und allein der allgemeinen Sicherheit und ist kein Aufruf zur Gewalt. Des Weiteren verweisen wir auf unseren Aufkleber „Kinderschänder kann man nicht therapieren!". Fordert die Aufkleber kostenlos bei uns an und bringt sie unters Volk.

Zeigt den „Demokraten" was ihr von ihrer Samthandschuhpolitik haltet und werdet aktiv!

Kämpft euch frei! Für euch und die jüngsten unseres Volkes!
 
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